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Weisungsbeschluss an die Geschäftsführung: Grenzen und Haftung

Weisungsbeschluss an die GmbH-Geschäftsführung: Zuständigkeit, Dokumentation und Haftung.

Gesellschafter können innerhalb ihrer Zuständigkeit Weisungen erteilen. Eine Weisung muss aber klar, zuständigkeitsgerecht und dokumentiert sein.

Geschäftsführung, Vertretungsmacht und Haftung sind getrennt zu prüfen.

Kurze Einordnung

Weisungsbeschluss an die Geschäftsführung: Grenzen und Haftung

Gesellschafter können innerhalb ihrer Zuständigkeit Weisungen erteilen. Eine Weisung muss aber klar, zuständigkeitsgerecht und dokumentiert sein.

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01 Frage 1

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Übersicht aller Antworten.

01

Zuständigkeit und Inhalt prüfen

§§ 20 und 35 GmbHG trennen Geschäftsführung und Gesellschafterkompetenz. Die Übersicht zu Geschäftsführung ordnet die Rollen.

02

Zweck, Umfang und Abstimmung dokumentieren

Ein belastbarer Beschluss nennt Sachverhalt, Ziel, Grenzen und Umsetzung. Das Vertragsreview ordnet die Nachweise.

03

Innenweisung, Außenvertretung und Haftung trennen

§ 25 GmbHG bleibt für Pflichten und Haftung relevant. Vor Umsetzung unterstützt die Checkliste zur Vertragsprüfung.

04

Gesetzliche Grenzen der Weisung

Die Weisung muss innerhalb der gesetzlichen und vertraglichen Zuständigkeit bleiben. Sie darf keine unzulässige Handlung anordnen oder zwingende Pflichten verdrängen.

05

Kontrolle und Folgekommunikation ordnen

Die Umsetzung sollte mit einem Kontrollpunkt, einer Berichtslinie und der Frage verbunden werden, ob Verträge oder Vollmachten angepasst werden müssen.

Zuständigkeit und Inhalt prüfen

§§ 20 und 35 GmbHG trennen Geschäftsführung und Gesellschafterkompetenz. Die Übersicht zu Geschäftsführung ordnet die Rollen.

Zweck, Umfang und Abstimmung dokumentieren

Ein belastbarer Beschluss nennt Sachverhalt, Ziel, Grenzen und Umsetzung. Das Vertragsreview ordnet die Nachweise.

Innenweisung, Außenvertretung und Haftung trennen

§ 25 GmbHG bleibt für Pflichten und Haftung relevant. Vor Umsetzung unterstützt die Checkliste zur Vertragsprüfung.

Gesetzliche Grenzen der Weisung

Die Weisung muss innerhalb der gesetzlichen und vertraglichen Zuständigkeit bleiben. Sie darf keine unzulässige Handlung anordnen oder zwingende Pflichten verdrängen.

§§ 20 und 35 GmbHG sind daher mit dem konkreten Gesellschaftsvertrag zu lesen.

Eine belastbare Beschlussakte erstellen

Sachverhalt, Ziel, Umfang, Abstimmung, Unterlagen und Empfänger der Weisung sollten in einer Akte zusammengeführt werden.

So kann die Geschäftsführung erkennen, welche Entscheidung tatsächlich umgesetzt werden soll.

Kontrolle und Folgekommunikation ordnen

Die Umsetzung sollte mit einem Kontrollpunkt, einer Berichtslinie und der Frage verbunden werden, ob Verträge oder Vollmachten angepasst werden müssen.

Die interne Weisung ersetzt nicht die Prüfung der Außenvertretung und allfälliger Geschäftsführerhaftung.

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Häufige Fragen zu Weisungen an die Geschäftsführung

Dürfen Gesellschafter Weisungen erteilen?

Innerhalb ihrer gesetzlichen und vertraglichen Zuständigkeit ja.

Hebt eine Weisung Geschäftsführerhaftung auf?

Nein. § 25 GmbHG und die konkrete Pflicht bleiben relevant.

Wirkt die Weisung gegenüber Dritten?

Die interne Weisung ändert die Vertretungswirkung nicht automatisch.

Was ist zu dokumentieren?

Sachverhalt, Ziel, Grenzen, Abstimmung, Unterlagen und Umsetzung.

Welche Unterlagen sind nötig?

Vertrag, Beschlussentwurf, Berichte, Vollmachten und betroffene Verträge.

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